Willkommen auf der Homepage der Steuerberaterkanzlei André W. Schimkus

Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften berechnen das Honorar für ihre Leistungen nach der Steuerberatergebührenverordnung.

Soweit im Rahmen einer Erstberatung fachlicher Rat / fachliche Auskunft erteilt wird, berechne ich für diese Beratung einmalig 150 EUR (Dauer i. d. R. 1-2 Stunden).

Für Gespräche zur Mandatsanbahnung (Mandatsanfragen) ohne fachlichen Rat / fachliche Auskunft fallen keine Gebühren an.

Für Tätigkeiten auf dem Gebiet des Steuerstrafrechts erfolgt i. d. R. eine gesonderte Gebührenvereinbarung. 

Anfragen zur voraussichtlichen Honorarhöhe für bestimmte Leistungen sind per Telefon / E-Mail  grundsätzlich möglich. 

Hinweis: Anrufern, welche nicht Mandanten der Kanzlei sind, wird telefonisch keine fachliche Auskunft erteilt.