- Sie haben Ihre private Steuererklärung oder als Unternehmer die Steuererklärungen selbst angefertigt und der Steuerbescheid weicht von der Ihrigen Berechnung ab? Gerne prüfen wir den Vorgang und mögliche Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfsverfahrens bzw. sonstige Optionen.
- Sie kommen mit dem in "eigener Regie" geführten Rechtsbehelfsverfahren nicht weiter? Hier beraten wir und vertreten Sie bei Bedarf fortan im Verfahren.
- Sorgen vor oder "Ärger" nach Betriebsprüfungen bzw. Sonderprüfungen der Finanzverwaltung? Sprechen Sie uns an, wir können Sie vor der Betriebsprüfung kompetent beraten, während der Prüfung vertreten, auf Wunsch beratend unterstützen oder nach der Prüfung die Prüfungsergebnissse auf deren Berechtigung hin überprüfen; Ihnen dann ggf. Weiteres vorschlagen.
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