Steuerberaterkanzlei Diplom-Betriebswirt André W. Schimkus
Honorar / Gebühren
Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften berechnen das Honorar für ihre Leistungen nach der Steuerberatergebührenverordnung.
Soweit im Rahmen einer Erstberatung fachlicher Rat / fachliche Auskunft erteilt wird, berechne ich für diese Beratung einmalig 150
EUR (Dauer i. d. R. 1-2 Stunden), in bar während des Termins zu zahlen.
Für Gespräche zur Mandatsanbahnung (Mandatsanfragen) ohne fachlichen Rat / fachliche Auskunft fallen keine
Gebühren an.
Für Tätigkeiten auf dem Gebiet des Steuerstrafrechts erfolgt i. d. R. eine gesonderte Gebührenvereinbarung.
Anfragen zur voraussichtlichen Honorarhöhe für bestimmte Leistungen sind per Telefon / E-Mail grundsätzlich möglich; gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot.
Hinweis: Anrufern, welche nicht Mandanten der Kanzlei sind, wird telefonisch keine fachliche Auskunft erteilt.