Sog. private Steuerpflichtige ... wenn es um Ihr gutes Recht in Sachen Steuern geht!
Steuerrechtliche Beratung von / Steuererklärungen für Privatpersonen, Personengemeinschaften:
- Einkommensteuer / Antragsveranlagung für Arbeitnehmer mit einem Bruttojahreseinkommen ab 40.000 EUR (aus fachspezifischen Gründen haben wir uns bewusst für eine
Einkommensgrenze entschieden)
- Ermittlung von Einkünften - nichtselbständige Tätigkeit mit einem Bruttojahreseinkommen ab 40.000 EUR (z.B. ArbeitnehmerIn)
- Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, sonstige Einkünfte
- Wir nehmen leider keine Mandate an, welche ausschießlich Einkünfte aus Renten / Pensionen haben
- gesonderte und einheitliche Feststellung / gesonderte Feststellung
- Erbschaftsteuer / Schenkungsteuer
- Vertretung gegenüber Finanzbehörden
- Vertretung vor Finanzgerichten
- Steuerplanung und -gestaltung, einschließlich Steuerbelastungsvergleiche